Arznei­mittel ohne Norm­kenn­zeichen

Uns wurde ein E-Rezept über Urapidil Retard 30 mg N1 mit dem Kosten­­träger LKK Hessen (IK: 105508787) vor­gelegt. Für diesen Wirk­stoff ist jedoch kein Fertig­­arznei­­mittel im Handel verfüg­bar, das N1 oder N2 trägt. Die kleinste erhält­liche Packungs­­größe umfasst 50 Tabletten.

Gemäß der Packungs­­größen­­ver­ordnung ist der Wirk­stoff Urapidil selbst nicht fest­ge­legt, sondern fällt unter die Gruppe der Anti­­hypertonika. Die auf dem Rezept ange­­gebene Menge ent­spricht einer Menge zwischen den Packungs­­größen N1 und N2.

Ist es möglich, die kleinste verfüg­bare Packung (50 Tabletten) abzu­geben und dies ent­­sprechend auf dem Rezept zu vermerken, da eine N1-Packung auf dem Markt nicht verfügbar ist? Ist vor der Abgabe eine Rück­­sprache mit dem Arzt zu halten?

Antwort

Arznei­mittel­packungen tragen kein N-Kenn­zeichen, wenn ihr Packungs­inhalt außer­halb der nach Packungs­größen­ver­ordnung fest­ge­legten N-Bereiche liegt. Das bedeutet, Packungen ohne N-Größe können unter­halb von N1, zwischen den N-Bereichen oder ober­halb des größten definierten N-Bereichs liegen. Wenn der Packungs­inhalt den größten definierten N-Bereich über­steigt, handelt es sich um nicht erstattungs­fähige Jumbo­packungen.

Packungen ohne N-Kenn­zeichen dürfen abge­geben werden, sofern die exakte Menge auf der Ver­ordnung ver­merkt ist und diese unter­halb des größten N-Bereichs liegt. Somit ist die Er­stat­tungs­fähigkeit von Packungen ohne N-Kenn­zeichen maß­geblich von den in der Packungs­größen­ver­ordnung für das jeweilige Arznei­mittel definierten Norm­bereichen ab­hängig. Verordnete Mengen, die keinem Norm­bereich zuzu­ordnen sind, müssen nach § 8 Abs. 3 Rahmen­vertrag stück­zahl­genau beliefert werden.

Der Wirk­stoff Urapidil ist in der Packungs­­größen­­ver­ordnung nicht als Wirk­­stoff, sondern unter der Arznei­­mittel­­gruppe „Anti­hypertonika“ zu finden:

Abb.: DAP PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe

Da die 50-Stück-Packung den kleinsten definierten Norm­bereich hier über­schreitet, empfehlen wir, das Rezept vom Arzt korrigieren zu lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung