Arzneimittel ohne Normgröße
Wir haben folgende Verordnung von einem Patienten erhalten: Torasemid AL 10 mg (PZN: 06564554). Dies ist eine Packung ohne Normgröße. Darf das E-Rezept einfach mit einer anderen verordnungsfähigen Packung beliefert werden? Als wir das über die Taxe probierten, hat das Kassensystem die Packung als nicht abrechnungsfähig eingestuft.
Antwort
Bei der verordneten Packung handelt es sich um Schüttware. Diese Ware ist für die Verblisterung gedacht und darf nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Leider handelt es sich bei dieser Verordnung um eine eindeutig bestimmte Verordnung – Sie können den Artikel im Preisverzeichnis finden. Aus unserer Sicht ist daher die Anforderung eines neuen Rezepts bei der Arztpraxis notwendig.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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