Arzneimittel ohne N-Bezeichnung:
Handelt es sich um eine Jumbopackung?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept liegt uns vor:
Krankenkasse: BKK ZF & Partner (IK 106329566)
Verordnet: Devit Tropfen 2400 I.E./ml TEI 3 x 10 ml
Dürfen wir die 3er-Packung abgeben oder müssen wir drei einzelne Packungen abgeben? Denn die Packung zu 30 ml trägt keine Normgröße und wir sind unsicher, ob es sich um eine Jumbopackung handelt.
Antwort:
Die Einteilung für Devit Tropfen erfolgt nach den Grundlagen der PackungsV folgendermaßen:
Demnach hat die kleine Packung mit 10 ml die Kennzeichnung N1, die Packung mit 3 x 10 ml = 30 ml hat kein Normkennzeichen, kann aber dennoch zulasten der GKV abgerechnet werden, da die Menge zwischen zwei Normbereichen (N1 und N2) und nicht oberhalb des größten definierten Normbereichs Nmax (95 – 100) liegt.
Es handelt sich hierbei um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das nicht nur für Kinder, sondern nach den Vorgaben der Anlage I der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene zulasten einer GKV abgegeben werden kann:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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