Arzneimittel ohne N-Bezeichnung:
Handelt es sich um eine Jumbopackung?

Folgendes Rezept liegt uns vor:

Krankenkasse: BKK ZF & Partner (IK 106329566)
Verordnet: Devit Tropfen 2400 I.E./ml TEI 3 x 10 ml

Dürfen wir die 3er-Packung abgeben oder müssen wir drei einzelne Packungen abgeben? Denn die Packung zu 30 ml trägt keine Normgröße und wir sind unsicher, ob es sich um eine Jumbopackung handelt.

Antwort:

Die Einteilung für Devit Tropfen erfolgt nach den Grundlagen der PackungsV folgendermaßen:

Demnach hat die kleine Packung mit 10 ml die Kennzeichnung N1, die Packung mit 3 x 10 ml = 30 ml hat kein Normkennzeichen, kann aber dennoch zulasten der GKV abgerechnet werden, da die Menge zwischen zwei Normbereichen (N1 und N2) und nicht oberhalb des größten definierten Normbereichs Nmax (95 – 100) liegt.
Es handelt sich hierbei um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das nicht nur für Kinder, sondern nach den Vorgaben der Anlage I der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene zulasten einer GKV abgegeben werden kann:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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