Arzneimittel außer Handel, Nachfolger nicht rabattiert – was ist abzugeben?

Wie sollten wir in folgendem Fall vorgehen? Uns liegt eine Verordnung über ein Arzneimittel vor, das AH gemeldet und nicht mehr lieferbar ist. Es war bei der entsprechenden Krankenkasse rabattiert. Laut EDV gibt es einen Nachfolgeartikel, der auch austauschbar wäre, dieser ist allerdings nicht rabattiert. Zudem gibt es andere Rabattarzneimittel. Könnte der Nachfolgeartikel retaxsicher abgegeben werden?

Antwort

Wenn ein Artikel außer Handel ist, müssen Sie trotzdem weiter der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags folgen. Dies bedeutet, dass sie ausgehend vom verordneten Arzneimittel nach aut-idem-konformen Rabattarzneimitteln schauen müssen. Diese sind dann vorrangig abzugeben. Wenn der Nachfolgeartikel nicht rabattiert ist, aber andere Präparate als Rabattarzneimittel zur Abgabe in Frage kommen, so können Sie den Nachfolger nicht abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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