Aripiprazol: Geht Stückzahl vor Normgröße?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der BKK (IK 108433248) über „Aripiprazol 5 mg 91 Tab (N3)“ vor. Muss man hier 91 Stück der Firma betapharm abgeben oder eine N3-Packung mit 98 Stück?
Antwort:
Im Rahmenvertrag ist festgelegt, dass, wenn verordnete Stückzahl und Normgröße nicht zusammenpassen, die Stückzahl für die Auswahl eines Arzneimittels maßgeblich ist.
Auszug aus § 4 Abs. 1 c Rahmenvertrag:
„Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“
Somit müssten Sie tatsächlich von der nicht rabattierten Packungsgröße mit 91 Stück ausgehen, die bei Betrachtung der festgelegten Normbereiche auch erstattungsfähig ist, da sie unterhalb des N3-Bereichs liegt (s. Abb.).
Es empfiehlt sich aber, in Rücksprache mit dem Arzt zu klären, ob die Verordnung der 91 Stück wirklich gewünscht ist oder die 98er-Packung mit N3-Kennzeichen gemeint war. Die Menge muss dann vom Arzt geändert und die Änderung von ihm mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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