Wie viele Arzneimittel dürfen pro Code per E-Rezept verordnet werden?
Wir haben eine Frage zum Ausdruck eines E-Rezeptes von einer Arztpraxis. Gilt solch ein Ausdruck mit drei Medikamenten als ein Rezept mit drei Verordnungszeilen (analog zu Muster 16) oder als drei einzelne Rezepte? Wie ist dann damit umzugehen, wenn hinter zwei Codes exakt das gleiche Arzneimittel steht? Die Praxis sagt, zwei Packungen in einer Zeile (hinter einem Code) zu verordnen, sei nicht möglich.
Und wie ist das Vorgehen, wenn die Rezepte via Versichertenkarte eingelöst werden? Sind das jeweils alles einzelne E-Rezepte? Dann besteht wieder das Problem der möglichen Doppelverordnung. Oder gilt diese Doppelverordnung bei E-Rezepten gar nicht?
Antwort
Der Ausdruck von E-Rezept-Token kann Informationen von bis zu drei Verordnungen enthalten. Jeder Code ist als eigenständige Verordnung anzusehen. Enthält eine Verordnung verschiedene Medikamente, werden automatisch separate Rezeptcodes erstellt. Dagegen können von einem Arzneimittel auch mehrere Packungen in einer Zeile, also mittels eines Codes (sprich auf einem Rezept), verordnet werden.
Nach unseren Recherchen spricht jedoch nichts dagegen, die gleichlautenden Rezepte auch so zu beliefern, wie es Ihnen der Ausdruck anzeigt. Bei Bedenken würden wir Ihnen raten, eine entsprechende Dokumentation hinzuzufügen, dass die Verordnung von zwei identischen Packungen ausdrücklich ärztlich gewünscht war.
Insgesamt dürfen Mehrfachverordnungen ja wie ärztlich verordnet beliefert werden. Das würden wir bei E-Rezepten insgesamt auch nicht als Problem ansehen.
Über die Versichertenkarte rufen Sie ebenfalls die einzelnen Codes ab, daher ist die Vorgehensweise dort genauso, wie wenn Sie die Codes eines Ausdruckes einscannen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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