Ist die Anwendung von Stempeln zu Dokumentationszwecken auf Rezepten denkbar?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir möchten als Hilfe und wegen der Leserlichkeit für die Rezeptbearbeitung Stempel für entsprechende Sonder-PZN anschaffen (z. B. Überschreitung Preisanker; Akutversorgung, dringender Fall; Pharmazeutische Bedenken etc.).
Können wir solch einen Stempel als Ersatz für den handschriftlichen Vermerk verwenden oder müssen wir hier mit Problemen bei der Abrechnung rechnen? Die Sonder-PZN wird natürlich mit aufgedruckt und der Stempelabdruck würde mit Datum und Kürzel abgezeichnet.
Antwort
Es spricht nichts gegen einen solchen allgemeinen Stempel. Beachten Sie aber, dass je nach Fall eine weitere individuelle Konkretisierung sowie – wie ohnehin von Ihnen geplant – eine Unterschrift und ein Datum ergänzt werden müssen. So ist zum Beispiel für eine rahmenvertragskonforme Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken eine individuelle Begründung der Bedenken aufzutragen. Allein der Vermerk „Pharmazeutische Bedenken“ ist hier nicht ausreichend, sondern dieser muss spezifiziert werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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