Ist die Anwendung von Stempeln zu Dokumentationszwecken auf Rezepten denkbar?

Wir möchten als Hilfe und wegen der Leserlichkeit für die Rezeptbearbeitung Stempel für entsprechende Sonder-PZN anschaffen (z. B. Überschreitung Preisanker; Akutversorgung, dringender Fall; Pharmazeutische Bedenken etc.).

Können wir solch einen Stempel als Ersatz für den handschriftlichen Vermerk verwenden oder müssen wir hier mit Problemen bei der Abrechnung rechnen? Die Sonder-PZN wird natürlich mit aufgedruckt und der Stempelabdruck würde mit Datum und Kürzel abgezeichnet.

Antwort

Es spricht nichts gegen einen solchen allgemeinen Stempel. Beachten Sie aber, dass je nach Fall eine weitere individuelle Konkretisierung sowie – wie ohnehin von Ihnen geplant – eine Unterschrift und ein Datum ergänzt werden müssen. So ist zum Beispiel für eine rahmenvertragskonforme Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken eine individuelle Begründung der Bedenken aufzutragen. Allein der Vermerk „Pharmazeutische Bedenken“ ist hier nicht ausreichend, sondern dieser muss spezifiziert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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