Antibiotikum samstags nicht vorrätig – was ist zu tun?

Wir haben an einem Samstag­nachmittag ein Rezept über Clarithromycin 250 mg 16 Stück zulasten der AOK erhalten. Solch ein Arznei­mittel war nicht vorrätig. Durften wir Clarithromycin 250 mg mit 12 Stück abgeben, weil wir dieses vorrätig hatten und es sich um einen dringenden Fall handelte?

Ist dafür eine Dokumentation erforderlich?

Antwort

Nach unseren Recherchen gibt es gar keine 16er-Packung Clarithromycin 250 mg im Handel.

Die Verordnung ist also keinem Eintrag im Preis- und Produkt­verzeichnis zuzuordnen und daher nicht eindeutig.

§ 8 Abs. 3 Rahmenvertrag definiert Folgendes:

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produkt­verzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Was dann zu tun ist, ist § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag zu entnehmen:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arznei­mittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rück­sprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papier­ge­bundenen Verordnungen auf dem Arznei­ver­ordnungs­blatt zu vermerken und separat abzu­zeichnen, bei der elektronischen Verordnung im Dispensier­daten­satz aufzu­nehmen und mittels quali­fizierter elektronischer Signatur zu signieren.“

Ist der Arzt wie in Ihrem Fall nicht zu erreichen, ist § 17 Rahmen­vertrag (Sonder­regelungen für den dringenden Fall (Akut­versorgung, Not­dienst)) anzu­wenden:

17 Rahmenvertrag

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: [...]

5. Ist eine nach Stückzahl verordnete Packung nicht vorrätig, so ist die nächstkleinere, vorrätige Packung abzugeben.“

 

Daher machen Sie mit der Abgabe der kleineren Packung zu 12 Stück alles richtig. Ein Hinweis auf den Akutfall (Sonder-PZN) und die Nichterreichbarkeit des Arztes ist jedoch zu empfehlen. Der Patient muss außerdem über die verringerte Abgabemenge informiert werden, sodass dieser nach dem Wochenende mit seinem Arzt Rücksprache halten und ggf. eine weitere Verordnung erhalten kann, um die vom Arzt gewählte Therapiedauer zu erreichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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