Antibiotikum samstags nicht vorrätig – was ist zu tun?
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Wir haben an einem Samstagnachmittag ein Rezept über Clarithromycin 250 mg 16 Stück zulasten der AOK erhalten. Solch ein Arzneimittel war nicht vorrätig. Durften wir Clarithromycin 250 mg mit 12 Stück abgeben, weil wir dieses vorrätig hatten und es sich um einen dringenden Fall handelte?
Ist dafür eine Dokumentation erforderlich?
Antwort
Nach unseren Recherchen gibt es gar keine 16er-Packung Clarithromycin 250 mg im Handel.
Die Verordnung ist also keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen und daher nicht eindeutig.
§ 8 Abs. 3 Rahmenvertrag definiert Folgendes:
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“
Was dann zu tun ist, ist § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag zu entnehmen:
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im Dispensierdatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren.“
Ist der Arzt wie in Ihrem Fall nicht zu erreichen, ist § 17 Rahmenvertrag (Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)) anzuwenden:
17 Rahmenvertrag
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: [...]
5. Ist eine nach Stückzahl verordnete Packung nicht vorrätig, so ist die nächstkleinere, vorrätige Packung abzugeben.“
Daher machen Sie mit der Abgabe der kleineren Packung zu 12 Stück alles richtig. Ein Hinweis auf den Akutfall (Sonder-PZN) und die Nichterreichbarkeit des Arztes ist jedoch zu empfehlen. Der Patient muss außerdem über die verringerte Abgabemenge informiert werden, sodass dieser nach dem Wochenende mit seinem Arzt Rücksprache halten und ggf. eine weitere Verordnung erhalten kann, um die vom Arzt gewählte Therapiedauer zu erreichen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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