Darf aus wirtschaftlichen Gründen anstelle mehrerer kleiner Packungen eine größere Packung abgegeben werden?
Wir haben nochmal eine Nachfrage zu Verordnungen von mehreren kleinen Packungen, obwohl es große, wirtschaftlichere Packungen gibt. An sich müssen wir uns ja an die Verordnung halten, obwohl auch die Zuzahlung sich unnötig erhöht.
Können wir diese Rezepte durch ärztliche Rücksprache heilen, ohne in eine Retaxfalle zu tappen?
Antwort
Wenn auf einem Rezept mehrere kleine Packungen verordnet sind, müssen Sie diese auch genauso beliefern – selbst wenn es günstigere große Packungen gibt und selbst wenn dann die Zuzahlung geringer ist.
Beispiel: Von einem Arzneimittel sind 2 x 50 St. verordnet, was eine Zuzahlung von 2 x 5 Euro bedeutet. Günstiger wäre sowohl für die Krankenkasse als auch für den Versicherten eine 100er-Packung. Trotzdem müssen Sie sich an die Verordnung halten und 2 x 50 Stück abgeben. Grundlage dafür ist § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Da sich bei solch einer Verordnung um eine eindeutig bestimmte Verordnung handelt, ist auch eine Änderung durch die Apotheke nach ärztlicher Rücksprache nicht zulässig. Sie müssten also ein komplett neues Rezept anfordern, aber das hätte dann vielleicht auch den Vorteil, dass mögliche Folgeverordnungen direkt korrekt ausgestellt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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