Anlage V – Befristung abgelaufen, was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem neben einem BtM ein Macrogol-Präparat verordnet ist, das in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt ist. Allerdings ist hier die Befristung kürzlich ausgelaufen.
Dürfen wir jetzt noch das entsprechende Macrogol-Präparat abgeben oder sollten wir auf eine andere Firma austauschen?
Antwort
Wenn die Befristung abgelaufen ist, ist die Abgabe in unseren Augen nicht mehr möglich – sonst würde solch eine Befristung wenig Sinn ergeben. Prinzipiell ist aber davon auszugehen, dass die Frist verlängert wird, jedoch kann dies auch erst rückwirkend geschehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir daher, ein anderes verordnungsfähiges Macrogol abzugeben. Dazu sollten Sie dann auch den Arzt informieren und die Änderung auf dem Rezept dokumentieren und abzeichnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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