Deutet die Angabe einer Indikation auf eine Verordnung nach § 27a SGB V hin?

Uns liegt ein Rezept über „Gonal F 300 I.E. 22 µg Merck Ser Fer N1 1 Stück PZN 07652161 Diagnose: Follikel­reifungs­störung“ vor. Ist die Diagnose in diesem Fall wie ein Verweis auf § 27a SGB V zu werten? Die Patientin könnte das Medikament ja auch aus anderen Gründen als für eine künstliche Befruchtung benötigen.

Wie können wir das Rezept abrechnen?

Antwort

Das ist leider immer die Frage, wie die Krankenkasse diesen Vermerk auslegt. Grundsätzlich ist die Diagnose ja kein expliziter Verweis auf eine Behandlung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung, könnte aber durchaus darauf hinweisen. In den meisten Fällen gehört eine Diagnose gar nicht auf ein Arzneimittelrezept, da sie für die Abrechnung nicht notwendig ist. Hier sollten Sie mit dem Arzt Rücksprache halten, das Ergebnis notieren (entweder eine Verordnung im Rahmen von § 27a SGB V oder eben nicht) und dieses mit Unterschrift und Datum dokumentieren. Nur so können Sie sicher sein, dass die Verordnung nicht retaxiert wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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