Angabe einer Diagnose bei Verordnung über Diätetikum erforderlich?
Uns liegt ein Rezept der DAK-Gesundheit über „Fresubin 2 kcal fib dr cap loe 24 x 200 ml, PZN 6964650“ vor.
Dürfen wir dies ohne die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept beliefern?
Antwort
Eine Diagnose muss nur bei Verordnungen über Hilfsmittel angegeben werden.
Hier handelt es sich jedoch um ein Diätetikum gemäß § 31 SGB V, eine Diagnose auf der Verordnung ist nicht erforderlich. Nach § 31 Abs. 5 SGB V haben Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Diätetika gemäß § 31 SGB V sind erstattungsfähig. Je nach Kasse gibt es eine Preisgrenze, ab der eine Genehmigung verlangt wird. Auch ist eventuell ein Beitritt zu einer Liefervereinbarung notwendig.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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