Angabe einer Diagnose bei Ver­ordnung über Diätetikum erforderlich?

Uns liegt ein Rezept der DAK-Gesund­heit über „Fresubin 2 kcal fib dr cap loe 24 x 200 ml, PZN 6964650“ vor.

Dürfen wir dies ohne die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept beliefern?

Antwort

Eine Diagnose muss nur bei Ver­ordnungen über Hilfs­mittel ange­geben werden.

Hier handelt es sich jedoch um ein Diätetikum gemäß § 31 SGB V, eine Diagnose auf der Verordnung ist nicht erforderlich. Nach § 31 Abs. 5 SGB V haben Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Inter­vention mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung medizinisch not­wendig, zweck­mäßig und wirtschaftlich ist.

Diätetika gemäß § 31 SGB V sind erstattungs­fähig. Je nach Kasse gibt es eine Preis­grenze, ab der eine Genehmigung ver­langt wird. Auch ist eventuell ein Beitritt zu einer Liefer­verein­barung not­wendig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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