Alte Packungsgröße ist AV, darf der Nachfolger abgegeben werden?

Wir haben eine Verordnung über „3 x Colchicum Dispert 50 St. N2“ erhalten.
Die 50-Stück-Packung ist AV und nicht mehr lieferbar, als Nachfolger ist die 30er-Packung angegeben.

Ist die Abgabe von dreimal 30 Stück auf diesem Rezept möglich? Oder brauchen wir für jede Packung à 30 Stück ein eigenes Rezept?

Antwort

Die 50er-Packungen sind außer Handel, da die Packungen aufgrund von Berichten zu Überdosierungen mit tödlichem Ausgang auf maximal 30 ml bzw. 30 Tabletten (entspricht je 15 mg, damit ausreichend zur Behandlung von mindestens zwei Gichtanfällen) begrenzt werden mussten.

Da mit einer vielfachen Menge von 30 St. der Nmax-Bereich überschritten wird, es sich um keine vielfache Menge dieses Bereichs handelt und eine solche Menge auch aus den angegebenen Gründen vermutlich nicht empfehlenswert ist, sollten Sie in der Tat nur eine 30er-Packung abgeben. Wir empfehlen zusätzlich eine Information des Arztes, damit dieser eventuell eine weitere Packung verordnen kann und auch zukünftig über diesen Sachverhalt Bescheid weiß.

Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Wirkstoff

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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