Aktuelle Naturheil-News Abgabefrage

Wir haben ein Rezept zulasten der BARMER erhalten:

„Colchicum Dispert 50 St. N2 PZN 0226514“.

Die Packung mit 50 Tabletten ist außer Handel.

Können wir die Packung mit 30 Tabletten (ebenfalls N2) ohne Weiteres abgeben?

Antwort

Da das verordnete Arzneimittel außer Handel ist und keine Alternativen existieren, handelt es sich gemäß § 8 Absatz 3 Satz 5 Rahmenvertrag um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung.

8 Absatz 3 Satz 5 Rahmenvertrag

„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Nach § 7 Absatz 3 Rahmenvertrag sollten Sie bei einem nicht eindeutig bestimmten Arzneimittel Rücksprache mit dem Arzt halten und die sich daraus ergebenden Korrekturen auf dem Arzneiverordnungsblatt vermerken und separat abzeichnen.

Auch wenn es sich nach Lauer-Taxe bei der 30er-Packung um den „Nachfolgeartikel“ der 50er-Packung handelt, entspricht dieser Austausch nicht den Regeln des Rahmenvertrages. Rücksprache und Rezeptkorrektur sind daher notwendig.

Zusatzinformation

Die Packungseinheiten von Colchicum Dispert bzw. Colchysat Tropfen mussten aufgrund von Berichten zu Überdosierungen mit tödlichem Ausgang von ehemals 100 ml (N3) bzw. 50 Stück (N2) auf maximal 30 ml bzw. 30 Tabletten begrenzt werden (entspricht je 15 mg, ausreichend zur Behandlung von mindestens zwei Gichtanfällen).

Die nach PackungsV definierten Normbereiche für Colchicin-Tabletten wurden nicht verändert:

Abb.: DAP PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe

Der Hersteller hat die 30er-Packung dennoch mit einem N2-Kennzeichen versehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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