Ist die Abrechnung von Twinrix als Reiseimpfung auf GKV-Rezept möglich?

Wir haben ein Kassenrezept über einen Impfstoff für einen Erwachsenen vorliegen, der die Impfung für eine Reise benötigt. Verordnet wurde Twinrix für Erwachsene mit der PZN 03300429, Krankenkasse ist die DAK, IK 105830016.

Nun sind wir uns unsicher, ob wir Twinrix zulasten der GKV abrechnen dürfen. Wie gehen wir richtig vor?

Antwort

Nach unseren Recherchen übernimmt die DAK auch 90 % der Kosten für Reise­impfungen, zu denen auch die Impfung gegen Hepatitis A und B gehört. Allerdings müssen Sie dann zusätzlich prüfen, wie die Abrechnung mit der GKV läuft. In diesem Fall ist es laut den Angaben der DAK so, dass der Patient den Impfstoff zunächst in der Apotheke bezahlt und das Rezept dann anschließend zur Erstattung bei seiner Kranken­kasse einreicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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