Abrechnung von mehr als einer Rezeptur mit Hash-Code möglich?
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Seit Februar werden bei uns die Rezepturen mit dem Hash-Code bedruckt. Jetzt haben wir heute eine Mischverordnung mit einem Rx-Arzneimittel und einer verschreibungspflichtigen Rezeptur erhalten.
Jetzt meckert unser Computer, dass wir das nicht abrechnen dürfen. Bei einer Rezeptur darf nur eine (!) Rezeptur pro Rezept stehen und auch keine anderen Sachen dürfen gleichzeitig auf dem gleichen Rezept verordnet werden.
Ist das wirklich so? Oder ist das eine falsche Einstellung in unserer Software?
Antwort
Die Vorgabe, dass nur eine Rezeptur pro Verordnungsblatt ausgestellt werden darf, richtet sich an die Ärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rät den Ärzten, immer nur eine Rezeptur pro Rezept zu verordnen. Nachzulesen ist das in den „Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung“ zur Anlage 2 des Bundesmantelvertrags der Ärzte (S. 55).
Diese Vorgabe richtet sich jedoch nur an die Ärzte. Die Apotheke hat diesbezüglich keine Prüfpflicht und darf Verordnungen mit mehreren Rezepturen oder einer Kombination aus FAM und Rezeptur beliefern.
Es wird jedoch bei mehr als einer Rezeptur pro Verordnungsblatt Probleme mit der Hash-Code-Bedruckung geben, denn allein der lange Zahlencode einer Rezeptur füllt das Verordnungsblatt schon aus:
Wir raten daher, den Arzt zu bitten, die Verordnung auf zwei Rezepte zu verteilen, damit sie keine Probleme bei der Abrechnung bekommen, falls dann nicht alles korrekt gelesen werden kann.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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