Was gilt für die Abrechnung von Blutzuckerteststreifen bei einer AOK?

Uns liegt ein Rezept über Blutzuckerteststreifen zulasten einer AOK vor.

Gelten hier wie bei den Ersatzkassen auch die Austausch-/Quotenregeln?

Antwort

Auch bei Primärkassen gelten bezüglich der Abgabe von Blutzuckerteststreifen in der Regel besondere Vorgaben zum Austausch bzw. zur Abgabe preisgünstiger Präparate. Dies müssten Sie im für Sie geltenden Liefervertrag nachlesen. Hier finden Sie nicht nur Informationen zu den Preisen, die Sie abrechnen dürfen, sondern auch weitere Details, beispielsweise zu einer Umstellungspauschale, die Sie ggf. abrechnen dürfen, wenn Sie einen Kunden auf Teststreifen einer günstigeren Preiskategorie umstellen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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