Was gilt für die Abrechnung von Blutzuckerteststreifen bei einer AOK?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über Blutzuckerteststreifen zulasten einer AOK vor.
Gelten hier wie bei den Ersatzkassen auch die Austausch-/Quotenregeln?
Antwort
Auch bei Primärkassen gelten bezüglich der Abgabe von Blutzuckerteststreifen in der Regel besondere Vorgaben zum Austausch bzw. zur Abgabe preisgünstiger Präparate. Dies müssten Sie im für Sie geltenden Liefervertrag nachlesen. Hier finden Sie nicht nur Informationen zu den Preisen, die Sie abrechnen dürfen, sondern auch weitere Details, beispielsweise zu einer Umstellungspauschale, die Sie ggf. abrechnen dürfen, wenn Sie einen Kunden auf Teststreifen einer günstigeren Preiskategorie umstellen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung