Können diese Augentropfen zulasten einer GKV abgerechnet werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Celluvisc 1 % Augentropfen 90 St. 04145379“ vor. Das Präparat hat keine N-Bezeichnung, es gibt aber eine N1 mit 30 Stück. Was ist abzugeben?

Antwort:

Die 90er-Packungsgröße von Celluvisc trägt keine N-Größe, da die Menge zwischen den N2- und N3-Bereich fällt:

Da es sich nicht um eine Jumbopackung handelt (Menge überschreitet nicht den N3-Bereich), kann die 90er-Packung zulasten einer GKV abgegeben werden. Es handelt sich bei diesem Arzneimittel zwar um ein OTC-Arzneimittel, es ist jedoch nach der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL des G-BA) unter bestimmten Voraussetzungen auch für Erwachsene verordnungsfähig:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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