Können wir unterschiedliche Packungsgrößen auf einem Rezept abrechnen?

Zulasten der IKK classic (IK 101500154) wurde auf einem Rezept Folgendes verordnet:

„Dupixent 300 mg FSP M Sisy 6 St. N3 PZN 12727291

Dupixent 300 mg FSP M Sisy 2 St. PZN 12727279“

Ist eine Verordnung mehrerer verschiedener Packungsgrößen auf ein und demselben Rezept bei der IKK classic möglich?

Antwort

Die Verordnung von zwei verschiedenen Packungsgrößen Dupixent auf einem Rezept ist möglich, unabhängig davon, welche gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger angegeben ist. Es ist dabei auch unerheblich, wenn in Summe die nach PackungsV definierte größte Messzahl überschritten wird, denn nach § 8 Rahmenvertrag wird jede Verordnungszeile einzeln betrachtet und mit der jeweils verordneten Menge an Packungen beliefert:

8 Packungsgrößen

„1. Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Daher können Sie beide Packungen wie verordnet, unter Berücksichtigung eventuell vorrangig abzugebender Rabattartikel, abgeben. Der Patient muss natürlich für beide Packungen die Zuzahlung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung