Kann Ginkgo in einer niedrigen Tagesdosis abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei der Angabe einer Dosierung ergibt sich für uns bei folgendem Rezept ein Problem:
„Gingium Spezial 80 FTA N2 60 St.“ wurde verordnet, als Dosierung wurde 1–0–0 angegeben.
Laut OTC-Ausnahmeliste wird Ginkgo aber nur erstattet, wenn die Tagesdosis 240 mg beträgt. Wirkt sich das auf die Erstattungsfähigkeit aus?
Antwort
Wie Sie richtig schreiben, werden Ginkgopräparate nur zur Behandlung der Demenz mit einer Tagesdosierung von 240 mg erstattet:
OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie
Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft
Gingko biloba blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz. [Anlage I Nr. 20]
Wir empfehlen daher eine Rücksprache mit dem Arzt. Falls es bei der verordneten Stärke und Dosierung bleibt, sollte das Rezept nach unserer Einschätzung privat abgerechnet werden, da die Erstattungsfähigkeit nach AM-RL an die dort angegebene Tagesdosis gebunden ist.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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