Kann Ginkgo in einer niedrigen Tagesdosis abgerechnet werden?

Bei der Angabe einer Dosierung ergibt sich für uns bei folgendem Rezept ein Problem:

„Gingium Spezial 80 FTA N2 60 St.“ wurde verordnet, als Dosierung wurde 1–0–0 angegeben.

Laut OTC-Ausnahmeliste wird Ginkgo aber nur erstattet, wenn die Tagesdosis 240 mg beträgt. Wirkt sich das auf die Erstattungsfähigkeit aus?

Antwort

Wie Sie richtig schreiben, werden Ginkgopräparate nur zur Behandlung der Demenz mit einer Tagesdosierung von 240 mg erstattet:

OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft

Gingko biloba blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz. [Anlage I Nr. 20]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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