Kann Espumisan Gold zulasten der GKV abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept über „Espumisan Gold Perlen WKA 40 St. PZN 05703864“ vor.
Ausgestellt wurde es zulasten der AOK Niedersachsen (IK: 102114819).
Unsere EDV zeigt einen Warnhinweis an, wenn wir das Präparat eingeben. Kann dieses über das Rezept abgerechnet werden?
Antwort
Es handelt sich bei diesem Präparat um ein Medizinprodukt. Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie in der Anlage V der AM-RL (Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte) gelistet sind. Wenn man in die Anlage V schaut, sieht man, dass Espumisan hier nicht gelistet ist. Daher muss der Patient dieses Präparat selbst bezahlen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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