Kann eine Verordnung über D-Fluoretten und Elmex Fluid abgerechnet werden?

Uns liegt ein Rezept für einen Erwachsenen vor, auf dem D-Fluoretten und Elmex Fluid verordnet sind. Die EDV warnt bei der Eingabe ins Kassensystem.

Können wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

D-Fluoretten können nicht direkt zulasten der GKV für einen Erwachsenen abge­rechnet werden. Es handelt sich dabei um ein OTC-Arznei­mittel und für Fluorid gibt es keinen Eintrag in Anlage I der AM-RL des G-BA. Aus diesem Grund warnt vermutlich auch die EDV. Der Kunde muss dieses Präparat selbst bezahlen, aber Sie können ihn darauf hinweisen, dass manche Kranken­kassen auch OTC-Arznei­mittel im Rahmen freiwilliger Satzungs­leistungen über­nehmen – dazu reicht der Kunde dann die Quittung zur Erstattung bei der Kranken­kasse ein.

Bei Elmex Fluid handelt es sich um ein verschreibungs­pflichtiges Arznei­mittel, für welches es laut Lauer-Taxe keine Verordnungs­einschränkung gibt, daher können Sie es nach unserer Einschätzung abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung