Kann eine Verordnung über D-Fluoretten und Elmex Fluid abgerechnet werden?
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Uns liegt ein Rezept für einen Erwachsenen vor, auf dem D-Fluoretten und Elmex Fluid verordnet sind. Die EDV warnt bei der Eingabe ins Kassensystem.
Können wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
D-Fluoretten können nicht direkt zulasten der GKV für einen Erwachsenen abgerechnet werden. Es handelt sich dabei um ein OTC-Arzneimittel und für Fluorid gibt es keinen Eintrag in Anlage I der AM-RL des G-BA. Aus diesem Grund warnt vermutlich auch die EDV. Der Kunde muss dieses Präparat selbst bezahlen, aber Sie können ihn darauf hinweisen, dass manche Krankenkassen auch OTC-Arzneimittel im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen übernehmen – dazu reicht der Kunde dann die Quittung zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Bei Elmex Fluid handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, für welches es laut Lauer-Taxe keine Verordnungseinschränkung gibt, daher können Sie es nach unserer Einschätzung abrechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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