Kann eine Rezeptur in doppelter Menge über ein Rezept abgerechnet werden?
Wir haben ein Kassenrezept über 2 x 500 ml der NRF-Rezeptur 7.14.
Wir sind uns unschlüssig, ob wir dieses Rezept so bearbeiten können.
Wie verhält sich das mit dem Hash-Code?
Können wir einfach die Menge auf 2 hochsetzen oder brauchen wir ein neues Rezept für die 2. Flasche?
Antwort
Aufgrund des Hash-Codes kann pro Rezept nur noch eine Rezeptur abgerechnet werden. Wird wie in Ihrem Fall die doppelte Menge einer Rezeptur verordnet, war es auch schon vor Einführung des Hash-Codes so, dass die Krankenkassen aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel forderten, dass die doppelte Menge hergestellt und abgerechnet wird. Bei insgesamt 1.000 ml wäre das natürlich ein großes Abgabegefäß – ist die Frage, ob das für den Patienten händelbar ist. Falls Sie zwei Gefäße abgeben, ist aus unserer Sicht fraglich, ob Sie 2 x die 500-ml-Flasche auf ein Rezept abrechnen können. Dann wäre die Aufteilung auf zwei Rezepte ggf. sinnvoller.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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