Können wir eine Jumbopackung für ein Kind abrechnen?

Wir haben folgende Verordnung für ein Kind erhalten: „Vidisic Augengel, 3 x 10 g“.

Nun sind wir uns unsicher, ob das zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden darf, denn die EDV zeigt eine Warnmeldung an.

Antwort

Bei der verordneten Dreierpackung (3 x 10 g) Vidisic Augengel handelt es sich um eine nicht abgabefähige Jumbopackung. Diese Packungen können nicht zulasten der GKV abgerechnet werden – auch nicht für Kinder. Sie können jedoch nach Rücksprache mit dem Arzt 3 x die Einzelpackung zu je 10 g (also 3 x die N3) abgeben. Beachten Sie aber zusätzlich, dass für Vidisic Mehrkosten anfallen und nach Rahmenvertrag möglichst mehrkostenfreie Präparate ausgewählt werden sollen.

7 Abs. 5 Rahmenvertrag

„Die Abgabe mehrkostenpflichtiger Arzneimittel ist zu vermeiden.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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