Können wir eine Jumbopackung für ein Kind abrechnen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung für ein Kind erhalten: „Vidisic Augengel, 3 x 10 g“.
Nun sind wir uns unsicher, ob das zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden darf, denn die EDV zeigt eine Warnmeldung an.
Antwort
Bei der verordneten Dreierpackung (3 x 10 g) Vidisic Augengel handelt es sich um eine nicht abgabefähige Jumbopackung. Diese Packungen können nicht zulasten der GKV abgerechnet werden – auch nicht für Kinder. Sie können jedoch nach Rücksprache mit dem Arzt 3 x die Einzelpackung zu je 10 g (also 3 x die N3) abgeben. Beachten Sie aber zusätzlich, dass für Vidisic Mehrkosten anfallen und nach Rahmenvertrag möglichst mehrkostenfreie Präparate ausgewählt werden sollen.
7 Abs. 5 Rahmenvertrag
„Die Abgabe mehrkostenpflichtiger Arzneimittel ist zu vermeiden.“
Daher sollten bevorzugt jeweils drei N3-Packungen eines Alternativartikels unterhalb des Festbetrags abgegeben werden, um dem Kunden die Mehrkosten zu ersparen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung