Wie wird eine Umstellung bei Blutzuckerteststreifen bei der BARMER abgerechnet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben einen Diabetiker, den wir auf neue, günstigere Teststreifen umstellen werden.
Mit welcher PZN und welchem Betrag genau rechne ich eine Umstellung auf ein anderes Blutzuckermessgerät (Teststreifen) bei der BARMER ab?
Antwort
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die BARMER sowie für die übrigen Ersatzkassen die Regeln der Anlage 4 des vdek -Arzneiversorgungsvertrags. Damit hat die BARMER keine eigene Vereinbarung mehr für die Abgabe der Blutzuckerteststreifen.
Dort ist unter Punkt IV die Umstellung auf ein anderes Blutzuckermessgerät beschrieben:
Umstellungsgebühr
„1. Wenn der Versicherte zuletzt mit Produkten, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, versorgt wurde und die Apotheke ein Produkt, das in Anhang I aufgeführt ist, abgibt, kann die Apotheke für die mit der Umstellung verbundene Beratung und den Geräteaustausch einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 20,00 Euro abrechnen. Hierfür ist das Sonderkennzeichen 02567596 zu verwenden. Die Gebühr kann pro Versichertem maximal einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Apotheken für die hinreichende Qualität der Umstellungsberatung Sorge tragen und hierbei, soweit erforderlich, von den Landesapothekerverbänden unterstützt werden.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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