Wie wird eine Umstellung bei Blutzuckerteststreifen bei der BARMER abgerechnet?

Wir haben einen Diabetiker, den wir auf neue, günstigere Test­streifen umstellen werden.

Mit welcher PZN und welchem Betrag genau rechne ich eine Umstel­lung auf ein anderes Blut­zucker­mess­gerät (Test­streifen) bei der BARMER ab?

Antwort

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die BARMER sowie für die übrigen Ersatz­kassen die Regeln der Anlage 4 des vdek -Arznei­versorgungs­vertrags. Damit hat die BARMER keine eigene Vereinbarung mehr für die Abgabe der Blut­zucker­test­streifen.

Dort ist unter Punkt IV die Umstellung auf ein anderes Blut­zucker­messgerät beschrieben:

Umstellungsgebühr

„1. Wenn der Versicherte zuletzt mit Produkten, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, versorgt wurde und die Apotheke ein Produkt, das in Anhang I aufgeführt ist, abgibt, kann die Apotheke für die mit der Umstel­lung verbundene Beratung und den Geräte­aus­tausch einen Pauschal­betrag in Höhe von insgesamt 20,00 Euro abrechnen. Hierfür ist das Sonder­kennzeichen 02567596 zu verwenden. Die Gebühr kann pro Versichertem maximal einmal innerhalb von zwei Jahren abge­rechnet werden. Die Vertrags­partner gehen davon aus, dass die Apotheken für die hin­reichende Qualität der Umstellungs­beratung Sorge tragen und hierbei, soweit erforderlich, von den Landes­apotheker­verbänden unter­stützt werden.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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