RoActemra: Dürfen wir anstelle von 3 x 4 Stück einmal die 12er-Packung abgeben?
Uns liegt ein Kassenrezept über „RoActemra 162 mg Injektionslösung Fertigpen 3 x 4 St.“ zulasten der AOK vor. Unsere Frage ist, ob wir auf diese Verordnung dreimal die 4er-Packung oder einmal die 12er-Packung beliefern müssen. Bei Abgabe der kleinen Packungen müsste der Patient auch dreimal die Zuzahlung leisten, was natürlich mehr wäre als bei einer 12er-Packung.
Wie ist Ihre Einschätzung?
Antwort
Der aktuelle Rahmenvertrag enthält diesbezüglich eine eindeutige Regelung:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.
Es sind in diesem Fall also 3 x 4 St. abzugeben, die Abgabe der größeren Packung wäre nur auf eine entsprechende Verordnung möglich.
Um dem Patienten die Zuzahlung von 30 € bei drei einzelnen Packungen im Gegensatz zu einmal 10 € bei einer 12er-Packung zu ersparen, bietet sich eine ärztliche Rücksprache an, damit er das E-Rezept löscht und ein neues über die 12er-Packung ausstellt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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