Abgabefrist T-Rezept Entlassmanagement
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein T-Rezept vor, das als Entlassrezept ausgestellt wurde (zum Glück haben wir es anhand der entsprechenden Nummern als solches erkannt).
Wir fragen uns nun allerdings, ob hier auch die verkürzte Rezeptgültigkeit gilt – wir sind noch nicht sicher, ob wir das entsprechende Arzneimittel so schnell beschaffen können.
Antwort
Auch bei T-Rezepten, die als Entlassrezepte ausgestellt werden, gilt die verkürzte Rezeptgültigkeit von drei Werktagen, wobei das Ausstellungsdatum mitgezählt wird. Das stellt natürlich ein Problem dar, wenn das Arzneimittel nicht über den Großhandel beschafft werden kann und/oder ein Wochenende auf die Vorlage folgt. Falls absehbar ist, dass die Frist überschritten wird, wäre es empfehlenswert, ein „normales“ T-Rezept über den behandelnden Arzt ausstellen zu lassen, damit Sie hier nicht in eine Retaxfalle tappen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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