Abgabefrist T-Rezept Entlassmanagement

Uns liegt ein T-Rezept vor, das als Entlass­rezept ausge­stellt wurde (zum Glück haben wir es anhand der ent­sprechenden Nummern als solches erkannt).

Wir fragen uns nun aller­dings, ob hier auch die verkürzte Rezept­gültigkeit gilt – wir sind noch nicht sicher, ob wir das entsprechende Arznei­mittel so schnell beschaffen können.

Antwort

Auch bei T-Rezepten, die als Entlass­­rezepte ausge­­stellt werden, gilt die verkürzte Rezept­­gültig­keit von drei Werk­tagen, wobei das Aus­stellungs­­datum mitge­­zählt wird. Das stellt natürlich ein Problem dar, wenn das Arznei­­mittel nicht über den Groß­­handel beschafft werden kann und/oder ein Wochenende auf die Vorlage folgt. Falls absehbar ist, dass die Frist über­­schritten wird, wäre es empfehlens­­wert, ein „normales“ T-Rezept über den behandelnden Arzt aus­­stellen zu lassen, damit Sie hier nicht in eine Retax­­falle tappen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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