Abweichung von der Rangfolge beim E-Rezept: Wann muss ein Freitext in die Abgabedokumentation?

Wir wollten uns erkundigen, ob es auch beim E-Rezept so ist, dass bei Nicht­ver­füg­bar­keit kein zusätz­licher Vermerk not­wendig ist, wenn bereits eine Sonder-PZN existiert.

Unser Waren­wirtschaft­system merkt neuer­dings bei der Rezept­kontrolle an, dass es möglich wäre, dass ein zusätz­licher Vermerk ange­bracht werden müsste.

Antwort

Bei der Abweichung von der Abgaberangfolge ist auf E-Rezepten neben der Sonder-PZN die Angabe eines zusätzlichen Kommentars/einer Begründung nur bei Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verpflichtend. Für die beiden anderen Fälle (Akutversorgung, Nichtverfügbarkeit) KANN optional eine Begründung als Freitext angegeben werden, diese ist aber nicht verpflichtend – aber aus unserer Sicht ist solch eine Begründung durchaus empfehlenswert, falls später Rückfragen zu solch einem Rezept auftauchen. Verpflichtend ist jedoch in diesen Fällen die qualifizierte elektronische Signatur. Darauf sollten Sie achten, denn offenbar kann eine fehlende Signatur zu einer Retax führen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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