Abweichung von der Rangfolge beim E-Rezept: Wann muss ein Freitext in die Abgabedokumentation?
Wir wollten uns erkundigen, ob es auch beim E-Rezept so ist, dass bei Nichtverfügbarkeit kein zusätzlicher Vermerk notwendig ist, wenn bereits eine Sonder-PZN existiert.
Unser Warenwirtschaftsystem merkt neuerdings bei der Rezeptkontrolle an, dass es möglich wäre, dass ein zusätzlicher Vermerk angebracht werden müsste.
Antwort
Bei der Abweichung von der Abgaberangfolge ist auf E-Rezepten neben der Sonder-PZN die Angabe eines zusätzlichen Kommentars/einer Begründung nur bei Anwendung Pharmazeutischer Bedenken verpflichtend. Für die beiden anderen Fälle (Akutversorgung, Nichtverfügbarkeit) KANN optional eine Begründung als Freitext angegeben werden, diese ist aber nicht verpflichtend – aber aus unserer Sicht ist solch eine Begründung durchaus empfehlenswert, falls später Rückfragen zu solch einem Rezept auftauchen. Verpflichtend ist jedoch in diesen Fällen die qualifizierte elektronische Signatur. Darauf sollten Sie achten, denn offenbar kann eine fehlende Signatur zu einer Retax führen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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