Abgabe von Sufentanil an Patienten möglich?

Verordnet ist auf einem BtM-Rezept für einen Patienten: „2 x Sufentanil-Hameln 50 µg/ml AMP 5 x 5 ml N1, Gabe mittels Pumpe“. Ist die verordnete Menge abgabefähig? Laut Rücksprache mit der Krankenkasse ist das Medikament überhaupt nicht verordnungsfähig. Sind Sie auch dieser Ansicht?

Antwort:

Die Aussage der Krankenkasse, dass Sufentanil nicht an Patienten abgegeben werden darf, sondern nur als Praxisbedarf, ist richtig. Sufentanil ist das derzeit stärkste zugelassene Opioid in Deutschland und wird vor allem in der Intensivmedizin (z. B. Anästhesie) eingesetzt. Die BtMVV untersagt ausdrücklich die Verordnung für Patienten. Es darf nur auf Praxisbedarf bis zu einer Menge des durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs verordnet werden.

2 BtMVV Abs. 1

Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:

a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: […] oder

b) eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.“

2 BtMVV Abs. 3

Für seinen Praxisbedarf darf der Arzt die in Absatz 1 aufgeführten Betäubungsmittel sowie Alfentanil, Cocain bei Eingriffen am Kopf als Lösung bis zu einem Gehalt von 20 vom Hundert oder als Salbe bis zu einem Gehalt von 2 vom Hundert, Remifentanil und Sufentanil bis zur Menge seines durchschnittlichen Zweiwochenbedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. Die Vorratshaltung soll für jedes Betäubungsmittel den Monatsbedarf des Arztes nicht überschreiten. Diamorphin darf der Arzt bis zur Menge seines durchschnittlichen Monatsbedarfs verschreiben. Die Vorratshaltung soll für Diamorphin den durchschnittlichen Zweimonatsbedarf des Arztes nicht überschreiten.“

Auch in der Apothekensoftware müsste ein Hinweis hinterlegt sein, hier ein Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online:

Es ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da das auf den Patienten ausgestellte Rezept nicht beliefert werden darf. Der Arzt kann Sufentanil ausschließlich über den Praxisbedarf beziehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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