Austausch bei Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Muss das Original abgegeben werden?

Wir haben folgende Verordnung mit Aut-idem-Kreuz erhalten: „Humira 80 mg/0,8 ml SML ILO 3x1 St. Inj.-Lsg ORIFARM PZN 15241413“. Der Versicherte ist bei der AOK Bayern (IK 108310400). Der verordnete Import ist nicht lieferbar. Es gibt einen Rabattvertrag über das Original. Dürfen oder müssen wir das Original abgeben? Ist eine Dokumentation über die Nichtlieferbarkeit des verordneten Imports erforderlich?

Antwort:

Sofern Rabattartikel existieren, haben diese nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags nach § 11 Vorrang. Dies gilt im Vergleich Original/Import auch für Abgaben bei Rezepten mit Aut-idem-Kreuz, da Importe und Originale als identische Arzneimittel betrachtet werden. Dies bedeutet für Ihren Fall, dass Sie gegen das rabattierte Original von Humira austauschen müssen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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