Austausch bei Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Muss das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung mit Aut-idem-Kreuz erhalten: „Humira 80 mg/0,8 ml SML ILO 3x1 St. Inj.-Lsg ORIFARM PZN 15241413“. Der Versicherte ist bei der AOK Bayern (IK 108310400). Der verordnete Import ist nicht lieferbar. Es gibt einen Rabattvertrag über das Original. Dürfen oder müssen wir das Original abgeben? Ist eine Dokumentation über die Nichtlieferbarkeit des verordneten Imports erforderlich?
Antwort:
Sofern Rabattartikel existieren, haben diese nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags nach § 11 Vorrang. Dies gilt im Vergleich Original/Import auch für Abgaben bei Rezepten mit Aut-idem-Kreuz, da Importe und Originale als identische Arzneimittel betrachtet werden. Dies bedeutet für Ihren Fall, dass Sie gegen das rabattierte Original von Humira austauschen müssen.

Da Sie mit der Abgabe des rabattierten Originals der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags folgen, müssen Sie bezüglich der Nichtverfügbarkeit des Imports keine Dokumentation auf dem Rezept vornehmen.
- DAP Arbeitshilfe „Umsetzung von Rabattverträgen (Rezepte mit Aut-idem-Kreuz)“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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