Abgabe von Inflectra™ möglich?

Uns liegt ein Rezept zulasten der hkk vor, auf dem „Remsima 100 mg PIK 3 St. Mundi“ ohne Aut-idem-Kreuz verordnet wurde.

Nun werden mehrere Rabattarzneimittel angezeigt, das verordnete Präparat ist aber nicht dabei.
Darf alternativ auch das rabattierte Inflectra™ abgegeben werden? Es sollte laut Arztpraxis sichergestellt sein, dass Infusionsfilter in der Packung enthalten sind.

Antwort:

Inflectra™ ist ein Bioidentical in Bezug auf das verordnete Präparat, d. h. Wirkstoff, Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess sind vollkommen identisch. Deshalb darf gemäß § 4 Abs. 1 und Anlage 1 Rahmenvertrag bei Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz ein Austausch auf Inflectra™ vorgenommen werden.

Stehen – wie in vorliegendem Fall – mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahl, darf die Apotheke gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag unter diesen frei wählen.

Das Rabattarzneimittel Inflectra™ von Pfizer darf somit abgegeben werden, laut Herstellerangaben liegen jeder Originalpackung Infusionsfilter bei. Da abgegebene Rabattarzneimittel generell nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen werden, hat die Abgabe von rabattbegünstigten Originalen bzw. Importen keinerlei Effekt auf die Quote.

Hinweis

Es sind mehrere Inflectra™-Packungsgrößen mit N1-Kennzeichen im Handel. Deshalb sollte bei der Auswahl eines Rabattarzneimittels die verordnete Stückzahl beachtet werden (in diesem Fall 3 Stück).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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