Abgabe von Harvoni 2 x 28 Stück möglich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über Harvoni 28 Stück in zwei Zeilen vor und wir möchten nicht wegen eines Formfehlers retaxiert werden.
Die Verordnung lautet folgendermaßen:
Harvoni 90 mg/400 mg FTA 28 N1
Harvoni 90 mg/400 mg FTA 28 N1
Geht das so?
Antwort:
Dadurch, dass der Arzt die Verordnung auf zwei Zeilen aufteilt, macht er deutlich, dass die Menge ärztlich begründet ist. Die Gesamtmenge liegt bei 56 Stück. Die Menge fällt zwischen den N2- und den N3-Bereich, der N3-Bereich wird nicht überschritten und eine Packung dieser Menge ist nicht im Handel, sodass die Abgabe gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag möglich ist:
Überprüfen Sie auch, ob alle Rezeptangaben vorhanden und korrekt sind, wie z. B. Ausstellungsdatum, Vorname des Arztes, Berufsbezeichnung, Arztanschrift, übereinstimmende BSNR und ggf. LANR und natürlich die eigenhändige Unterschrift des Arztes. Angaben zum Arzt und BSNR/LANR dürfen auch in Rücksprache mit dem Arzt ergänzt werden (Abzeichnen nicht vergessen!).
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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