Dürfen wir das Original abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über „Euthyrox 100 µg 100 St. (PZN 09714250) von EMRA“ zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse vor. Der Arzt hat bei der Verordnung das Aut-idem-Kreuz gesetzt. Dürfen wir in diesem Fall auch das Original von Merck abgeben, auch wenn der Reimport ein paar Cent günstiger ist?
Antwort
Grundsätzlich darf bei gesetztem Aut-idem-Kreuz innerhalb der Import-Original-Gruppe ausgetauscht werden, da diese als gleich gelten. Gemäß § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag ist aber die Preisgrenze zu beachten und hier wird nicht zwischen Centbeträgen und größeren Preisabständen unterschieden.
13 Abs. 2 Rahmenvertrag
[…] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. […]
Ist der Import nicht lieferbar, darf die Preisgrenze überschritten und das Original abgegeben werden. Ist der Import jedoch lieferbar, ist vorrangig dieser abzugeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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