Abgabe trotz Verordnungseinschränkung erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „Repaglinid 0,5 180 Tab“ erhalten. Bei der Übernahme in die EDV kommt ein Hinweis auf eine Verordnungseinschränkung, bzw. einen Verordnungsausschluss bei Gliniden.

Dürfen wir das Rezept so beliefern?

Antwort:

Für orale Antidiabetika gibt es Verordnungseinschränkungen gemäß Anlage III der AM-RL des G-BA. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, die die Apotheke nicht prüfen muss und kann. Eine Abgabe auf oben genanntes Rezept ist daher möglich. 

Vielleicht weisen Sie den Arzt im Zuge einer kollegialen Zusammenarbeit auf den Verordnungsausschluss hin, denn falls die Ausnahme nicht besteht, könnte er einen Regress bekommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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