Abgabe RoActemra – Pen vs. FS möglich?

Uns liegt ein Rezept zulasten AOK Hessen über „RoActemra 162 mg Pen N3 12 St. PZN 10056740“ vor. Die Pens sind derzeit nicht lieferbar. Nach Rücksprache mit der verordnenden Klinik ist die Versorgung der Patientin mit RoActemra Fertigspritzen in Ordnung, diese hatte die Patientin vor den Pens auch schon erhalten, sodass sie mit dem Umgang vertraut ist.

Ist es möglich, dieses Rezept mit einer 4er-Packung Fertigspritzen, wie in telefonischer Rücksprache erfolgt, zu beliefern, oder ist hier für die Abrechnung eine neue Verordnung notwendig?

Antwort

Sie dürfen bei der Belieferung einer Verordnung generell auch immer auf eine kleinere Packung ausweichen, sofern dafür ein Anlass gegeben ist. Gemäß aktuell geltender SARS-CoV-2-AMVersVO dürften Sie sogar mit 3 Packungen à 4 Fertigspritzen stückeln.

Grundsätzlich dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt auch eine Darreichungsform korrigieren bzw. ergänzen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn diese erkennbar falsch ist, beispielsweise wenn für RoActemra Tropfen als Darreichungsform angegeben sind. In einem Fall wie Ihrem sollten Sie ein neues Rezept anfordern. Es handelt sich um ein teures Arzneimittel, dementsprechend sollte dem Abrechnungszentrum kein Anlass für eine Retaxierung gegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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