Abgabe nur mit Diagnose?
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Wir haben ein Rezept über „Dulcolax M Balance 20 Beutel“ in der Apotheke vorliegen. Das Rezept ist für einen Erwachsenen, der gleichzeitig Opiate einnehmen muss und deshalb an Obstipation leidet. Muss daher eine Diagnose für die Abgabe des Laxans, welches nicht verschreibungspflichtig ist, auf dem Rezept vermerkt sein oder nicht?
Antwort:
Diagnosen müssen im Grunde nur auf Hilfsmittelrezepte aufgebracht werden. Alle anderen Verordnungen (über Arzneimittel, Medizinprodukte) sollten ohne Diagnosen ausgestellt werden.
Gibt der Arzt allerdings eine Diagnose an, hat der Apotheker eine sogenannte erweiterte Prüfpflicht und muss dann prüfen, ob die Indikation z. B. der OTC-Ausnahmeliste zur angegebenen Diagnose passt.
Dulcolax M Balance ist jedoch kein apothekenpflichtiges Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt im Handel:
Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie gelistet sind. Dies trifft für Dulcolax M Balance nicht zu:
Das Produkt muss daher vom Patienten privat gezahlt werden.
Man könnte auch den verordnenden Arzt darüber informieren, damit dieser alternativ ein Rezept über ein verordnungsfähiges Medizinprodukt oder ein Arzneimittel aus der OTC-Ausnahmeliste ausstellt.
(Anmeldung bei Mein DAP erforderlich)
Stand: Oktober 2016
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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