Können nicht normierte Calcium/Vitamin-D-Tabletten zulasten der GKV abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept zulasten der GKV vor, auf dem „Calcimed D3 1000 mg/880 i.E. 96 St., PZN: 09750197“ verordnet wurde.
Ist die Abgabe von 96 Stück trotz fehlender N-Kennzeichnung erlaubt oder gehen nur 48 Stück, da diese eine N2-Größe haben?
Antwort
Für die Kombination aus Calcium und Vitamin D3 gelten gemäß PackungsV folgende N-Bereiche:
Abb.: Calcium + Colecalciferol gemäß PackungsV im PZN-Checkplus
Damit liegt die 96er-Packung zwischen dem N2- und N3-Bereich und kann damit bei der vorliegenden Verordnung zulasten der GKV abgegeben werden. Falls der Arzt eine Diagnose angegeben haben sollte, sollten Sie diese mit den Angaben der OTC-Ausnahmeliste der Arzneimittel-Richtlinie abgleichen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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