Können nicht normierte Calcium/Vitamin-D-Tabletten zulasten der GKV abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept zulasten der GKV vor, auf dem „Calcimed D3 1000 mg/880 i.E. 96 St., PZN: 09750197“ ver­ordnet wurde.

Ist die Abgabe von 96 Stück trotz fehlender N-Kenn­zeichnung erlaubt oder gehen nur 48 Stück, da diese eine N2-Größe haben?

Antwort

Für die Kombination aus Calcium und Vitamin D3 gelten gemäß PackungsV folgende N-Bereiche:

Abb.: Calcium + Colecalciferol gemäß PackungsV im PZN-Checkplus

Damit liegt die 96er-Packung zwischen dem N2- und N3-Bereich und kann damit bei der vorliegenden Ver­ordnung zulasten der GKV abge­geben werden. Falls der Arzt eine Diagnose ange­geben haben sollte, sollten Sie diese mit den Angaben der OTC-Aus­nahme­liste der Arznei­mittel-Richt­linie abgleichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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