Kann das Original von Inflanefran forte abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) „Inflanefran forte AT PZN 01970781“ mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Darf man einen Import abgeben, auch wenn die Importe andere Namen haben? Oder muss man das Original abgeben, obwohl die EDV den importrelevanten Markt auch öffnet?

Antwort:

Originale und bezugnehmende Importe gelten als identisch und dürfen daher auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden. Der Name spielt dabei keine Rolle, der Import darf also durchaus anders heißen.

Im Falle von Inflanefran ist allerdings kein Import preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags, sodass eine Importabgabe keinen Einfluss auf Ihr Einsparziel hat. Die Abgabe des Rabattarzneimittels ist nicht möglich, da der Arzt den Austausch auf das Generikum mit einem Aut-idem-Kreuz verboten hat. Daher können Sie das verordnete Original abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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