Kann ferro sanol comp zulasten einer GKV abgegeben werden?
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Wir erhalten zurzeit öfter aus einer Arztpraxis Verordnungen über ferro sanol comp zulasten der GKV. Das Kassensystem weist auf einen Verordnungsausschluss unwirtschaftlicher Packungen hin. Wie können wir da nun vorgehen?
Antwort
Eisen(II)-Verbindungen sind zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie gemäß Anlage I Nr. 17 der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene erstattungsfähig.
Für Antianämika-Kombinationen gilt jedoch nach Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie, dass bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich ist.
Daher empfehlen wir mit Blick auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Arzt, diesen auf den Verordnungsausschluss der Kombipräparate hinzuweisen. Bei einem reinen Eisen(II)-Präparat gäbe es diese Problematik nicht.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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