Muss ein preis­günstiger Import mit abweichendem Namen abge­geben werden?

Wir haben ein Rezept über Bufori Easyhaler PZN 12484227 mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Kranken­kasse erhalten.

Es hätte theoretisch zwei Importe gegeben, die als preis­günstig in der EDV darge­stellt sind. Aller­dings bekommen wir diese der­zeit nicht, sodass wir die Nicht­verfüg­barkeit dokumentiert haben und das verordnete Bufori abgeben konnten.

Jetzt aber die Frage: Wären wir (sofern wir einen der Importe bekommen hätten) verpflichtet gewesen, trotz unter­schiedlichem Namen (die Importe laufen unter Bufomix) einen dieser preis­günstigen Importe abzu­geben?

Antwort

Ist ein Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet, kommen trotzdem alle Importe, die bezug­nehmend auf das Original zuge­lassen wurden, zur Abgabe in Frage. Dies gilt auch für Importe mit abweichendem Namen. Ist innerhalb der Original-Import-Gruppe ein Arznei­mittel rabattiert, muss dieser Rabatt­artikel trotz Aut-idem-Kreuz abge­geben werden. Ist weder ein Import noch das Original rabattiert, dürfen Sie bis zur Preis­grenze, die durch die Verordnung gesetzt ist, frei wählen. Mit welchen Produkten Sie Ihr Import-Einspar­ziel erreichen, bleibt Ihnen über­lassen. Sie müssen also keinen preis­günstigen Import abgeben, wenn Sie Ihr Einspar­ziel bereits erfüllt haben oder dieses mit anderen Rezepten erfüllen möchten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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