Muss ein preisgünstiger Import mit abweichendem Namen abgegeben werden?
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Wir haben ein Rezept über Bufori Easyhaler PZN 12484227 mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten.
Es hätte theoretisch zwei Importe gegeben, die als preisgünstig in der EDV dargestellt sind. Allerdings bekommen wir diese derzeit nicht, sodass wir die Nichtverfügbarkeit dokumentiert haben und das verordnete Bufori abgeben konnten.
Jetzt aber die Frage: Wären wir (sofern wir einen der Importe bekommen hätten) verpflichtet gewesen, trotz unterschiedlichem Namen (die Importe laufen unter Bufomix) einen dieser preisgünstigen Importe abzugeben?
Antwort
Ist ein Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet, kommen trotzdem alle Importe, die bezugnehmend auf das Original zugelassen wurden, zur Abgabe in Frage. Dies gilt auch für Importe mit abweichendem Namen. Ist innerhalb der Original-Import-Gruppe ein Arzneimittel rabattiert, muss dieser Rabattartikel trotz Aut-idem-Kreuz abgegeben werden. Ist weder ein Import noch das Original rabattiert, dürfen Sie bis zur Preisgrenze, die durch die Verordnung gesetzt ist, frei wählen. Mit welchen Produkten Sie Ihr Import-Einsparziel erreichen, bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen also keinen preisgünstigen Import abgeben, wenn Sie Ihr Einsparziel bereits erfüllt haben oder dieses mit anderen Rezepten erfüllen möchten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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