Abgabe eines Medizinprodukts auf GKV-Rezept erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Darf Lomatuell auf folgendes Rezept abgegeben werden?
„Lomatuell H 10 x 10 50 St“ zulasten der AOK Niedersachsen (IK 10214819).
Lomatuell ist ein Medizinprodukt, steht aber nicht in der Liste der abgabefähigen Produkte, darum sind wir unsicher bezüglich der Abgabe.
Antwort:
Zu den Medizinprodukten zählen die folgenden Gruppen:
- Medizinprodukte mit Arzneicharakter
- Hilfsmittel (z. B. Blutzuckermessgeräte)
- Verbandmittel (z. B. Verbandstoffe und Pflaster)
- Teststreifen (z. B. Accu-Chek®)
Nur Medizinprodukte mit Arzneicharakter müssen in der Anlage V gelistet sein, um von den Kassen erstattet zu werden.
Verbandstoffe, zu denen auch Lomatuell gehört, sowie Blut- und Harnteststreifen sowie Hilfsmittel sind von den Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie nicht betroffen und können daher zulasten einer GKV abgegeben werden, ohne in der Anlage V zu stehen. Die Abgabe erfolgt zu Vertragspreisen, die in den jeweiligen Lieferverträgen mit den Krankenkassen festgelegt werden.
Welcher Produktklasse ein Präparat angehört, lässt sich in der Regel den Stammdaten der EDV entnehmen, wie auch in diesem Beispiel:
Damit können Sie das Rezept wie verordnet beliefern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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