Kann auf ein BG-Rezept eine Jumbo­packung abge­geben werden?

Bei uns wurde ein BG-Rezept einge­reicht, auf dem „Magnesiocard 2,5 mmol, 200 St.“ verordnet sind.

Dürfen wir diese Packungs­größe, die oberhalb von N3 liegt, abgeben? Oder können wir alternativ 2 x N3 (also 2 x 100 St.) abgeben?

Antwort

Laut Liefervertrag der Berufs­genossen­schaften gelten nach § 3 Abs. 5 für die Abgabe wirtschaft­licher Einzel­mengen die Regelungen nach den §§ 8, 17 und 18 Abs. 1 und 4 des Rahmen­vertrags.

3 Abs. 5 Arznei­versorgungs­vertrag Spitzen­verband der Unfall­versicherungs­träger – DAV (erste Änderungs­verein­barung)

„Für die Abgabe wirtschaftlicher Einzel­mengen gelten die Regelungen nach §§ 8, 17 und 18 Absatz 1 und 4 des Rahmen­vertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V (RahmenV) in der jeweils gültigen Fassung. Ist ein Arznei­mittel im Sinne des § 8 Absatz 3 RahmenV nicht ein­deutig bestimmt oder ist die verordnete Packungs­größe nicht verfügbar, darf die Apotheke ohne Arzt­rück­sprache die kleinste vorrätige Packung abgeben.“

In § 8 Abs. 2 des Rahmenvertrags ist dann Folgendes zu lesen:

8 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Ein Fertig­arznei­mittel, dessen Packungs­größe die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungs­größe übersteigt, ist nicht Gegen­stand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung abge­geben werden.“

Daher dürfen Jumbo­packungen auch nicht zulasten der Berufs­genossen­schaften abgegeben werden. Im Regel­fall benötigt der Patient ein neues Rezept mit einer gültigen Stück­zahl.

Macht ein dringender Fall die unver­zügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforderlich und ist eine Rück­sprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, dann kann gemäß § 17 Rahmen­vertrag:

  • eine Packung mit dem größten definierten Packungs­größen­kennzeichen oder
  • ein Vielfaches der Packung mit dem größten definierten Packungs­größen­kennzeichen (nicht mehr als verordnet, kein besonderer Vermerk erforderlich) oder
  • die nächst­kleinere vorrätige Packung abge­geben werden.
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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