Kann auf ein BG-Rezept eine Jumbopackung abgegeben werden?
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Bei uns wurde ein BG-Rezept eingereicht, auf dem „Magnesiocard 2,5 mmol, 200 St.“ verordnet sind.
Dürfen wir diese Packungsgröße, die oberhalb von N3 liegt, abgeben? Oder können wir alternativ 2 x N3 (also 2 x 100 St.) abgeben?
Antwort
Laut Liefervertrag der Berufsgenossenschaften gelten nach § 3 Abs. 5 für die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen die Regelungen nach den §§ 8, 17 und 18 Abs. 1 und 4 des Rahmenvertrags.
3 Abs. 5 Arzneiversorgungsvertrag Spitzenverband der Unfallversicherungsträger – DAV (erste Änderungsvereinbarung)
„Für die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen gelten die Regelungen nach §§ 8, 17 und 18 Absatz 1 und 4 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V (RahmenV) in der jeweils gültigen Fassung. Ist ein Arzneimittel im Sinne des § 8 Absatz 3 RahmenV nicht eindeutig bestimmt oder ist die verordnete Packungsgröße nicht verfügbar, darf die Apotheke ohne Arztrücksprache die kleinste vorrätige Packung abgeben.“
In § 8 Abs. 2 des Rahmenvertrags ist dann Folgendes zu lesen:
8 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Daher dürfen Jumbopackungen auch nicht zulasten der Berufsgenossenschaften abgegeben werden. Im Regelfall benötigt der Patient ein neues Rezept mit einer gültigen Stückzahl.
Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, dann kann gemäß § 17 Rahmenvertrag:
- eine Packung mit dem größten definierten Packungsgrößenkennzeichen oder
- ein Vielfaches der Packung mit dem größten definierten Packungsgrößenkennzeichen (nicht mehr als verordnet, kein besonderer Vermerk erforderlich) oder
- die nächstkleinere vorrätige Packung abgegeben werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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