Abgabe der Kombipackung wirtschaftlicher?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Auf einem DAK-Rezept (108367998) wurde 1x Isopto Max 5 ml Augentropfen und in der zweiten Zeile 1x Isopto Max 3,5 g Augensalbe verordnet.
Muss jetzt die Kombipackung abgegeben werden (aus wirtschaftlichen Gründen) oder, wie verordnet, die beiden Einzelpackungen?
Antwort:
Da keine Rabattverträge zu beachten sind, ist die Abgabe der Kombipackung wirtschaftlicher für die Krankenkasse.
12 SGBV
„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Da die Kombipackung sowohl für den Patienten als auch für die Kasse wirtschaftlicher ist, sollten Sie diese vorrangig abgeben.
Über einen ähnlichen Fall (Floxal AT und AS) haben wir schon einmal berichtet:
Hier wurden die Einzelprodukte abgegeben und es wurde auf die Kombipackung retaxiert.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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