Was darf anstelle einer Klinikpackung abgegeben werden?

Uns wurde ein Rezept über Ozempic 1 mg (PZN: 14352932) vorgelegt. Dieses ist allerdings als Klinikpackung gelistet und daher nicht zulasten der GKV abgabefähig. Nun stellt sich die Frage, ob für die im Handel befindliche Dreierpackung ein neues Rezept ausgestellt werden muss oder ob man die Dreierpackung bei diesem Rezept abgeben könnte, da es die kleinste im Handel befindliche Packung wäre?

Antwort

Nach § 7 Absatz 3 Rahmenvertrag gilt für nicht eindeutig bestimmte Verordnungen Folgendes:

7 Absatz 3 Rahmenvertrag (1)

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, [...]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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