3 x kleine Packung Esmya verordnet, Abgabe möglich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgendes Rezept vor:
„Esmya 5 mg 3 x 28 St. zulasten der hkk (IK 101786809)“
Von Esmya gibt es eine N1-Packung mit 28 Tabletten, aber auch eine nicht normierte Packung mit 84 Tabletten. Die nicht normierte Packung wäre günstiger.
Was können wir abgeben?
Antwort:
Obwohl die 84-Stück-Packung keine Normgröße trägt, ist diese grundsätzlich erstattungsfähig, da sie zwischen zwei Normbereichen liegt und unterhalb von Nmax. Hierzu eine Abb. aus dem PZN-Checkplus:
Grundsätzlich ist in einem solchen Fall gemäß § 6 (2) Rahmenvertrag die 84er-Packung (da 3 x 28 = 84 St.) abzugeben, da diese Menge der verordneten Gesamtmenge entspricht und dazu auch noch die wirtschaftlichste Variante darstellt.
So muss die Patientin auch nur einmal die Zuzahlung leisten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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