2 x Nasenspray
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung über 2 x 10 ml Nasic für Kinder Nasenspray auf Kassenrezept für ein Kind vor. Ist eine Abgabe möglich?
Antwort:
Ob diese Abgabe retaxsicher ist, hängt von der genauen Verordnungsweise ab, denn die Menge von 2 x 10 ml übersteigt die größte Messzahl (Nmax, hier =15 ml, in der Mitte des N2-Bereiches, Normbereich N2:+/- 10 %):
Die Abgabe einer Menge oberhalb der größten Messzahl ist nur retaxsicher, wenn es sich um vielfache Mengen der Nmax handelt.
6 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Da der obige Paragraph sich nur auf verordnete Mengen nach Stückzahl bezieht, kann er mit einer reinen Normgrößenverordnung umgangen werden. Verordnet der Arzt also 2 x Nasic 10 ml ist die Abgabe nicht möglich, verordnet er aber 2 x Nasic N1 wäre eine Abgabe erlaubt.
Hinweis
Seit der Neufassung des § 3 Rahmenvertrags zum 01 Juni 2016, ist eine Retaxation bei Fehlen eines besonderen Vermerks (z. B.: „!“) bei Verordnung über vielfache Mengen der größten Messzahl nicht mehr erlaubt.
Stand: August 2016
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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