2 x MediGel erstattungsfähig?

Uns liegt ein Rezept zulasten der pronova BKK (IK 106492393) über „2 x MediGel 50,0 PZN 10333576“ vor. Können wir das so abrechnen?

Antwort:

MediGel gehört zur Gruppe der Medizinprodukte (Verbandstoffe/Pflaster):

Unter dem Begriff Medizinprodukt fallen neben den Medizinprodukten mit Arzneicharakter, die nur verordnungsfähig sind, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet sind, auch Teststreifen, Hilfsmittel und, wie bei MediGel, Verbandstoffe und Pflaster.

Diese sind erstattungsfähig auch ohne in der Anlage V gelistet zu sein.

Auch die Mengenbegrenzungen des Rahmenvertrages und der Packungsgrößenverordnung finden bei Medizinprodukten keine Anwendung. Daher ist die verordnete Gesamtmenge von 2 x 50 g abgabe- und erstattungsfähig zulasten der GKV.

Beachten muss man nur, dass die Abrechnung der Medizinprodukte immer nur zu dem von der jeweiligen Krankenkasse in dem jeweiligen Bundesland festgelegten Vertragspreis erfolgt.

Beispiel für den Bereich Nordrhein, pronova BKK, 2 Packungen:

Welche Gruppe der Medizinprodukte unter welchen Bedingungen erstattungsfähig sind, können Sie auch der DAP-Arbeitshilfe Nr. 40 entnehmen.

Stand: Juli 2016

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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