Darf 1 x 100 Stück Hydromorphon statt der verordneten 2 x 50 Stück abgegeben werden?
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Wir haben eine Verordnung über „2 x Hydromorphon dura 8 mg ret. 50 St.“ erhalten.
Bisher hat der Arzt für die Patientin immer 1 x 100 Stück verordnet.
Dürfen wir diese nach Rücksprache mit dem Arzt und einem Vermerk auf dem Rezept abgeben?
Laut Rahmenvertrag müssten wir 2 x 50 Stück abgeben, die Kundin möchte allerdings die Kosten der Zuzahlung nicht zweimal leisten.
Antwort
Aufgrund der Pandemie kann nach der SARS-CoV-2-AMVersVO eine vorrätige Packung abgegeben werden, solange die verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wird.
1 Abs. 3
„[...] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
- die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl,
- die Packungsanzahl,
- die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen, soweit die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
- die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.
Im Fall der Verschreibung von Substitutionsmitteln nach § 5 Absatz 6 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung findet Satz 4 Nummer 1, 2 und 4 keine Anwendung. […]“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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