Darf 1 x 100 Stück Hydromorphon statt der verordneten 2 x 50 Stück abgegeben werden?

Wir haben eine Verordnung über „2 x Hydromorphon dura 8 mg ret. 50 St.“ erhalten.

Bisher hat der Arzt für die Patientin immer 1 x 100 Stück verordnet.

Dürfen wir diese nach Rücksprache mit dem Arzt und einem Vermerk auf dem Rezept abgeben?

Laut Rahmenvertrag müssten wir 2 x 50 Stück abgeben, die Kundin möchte allerdings die Kosten der Zuzahlung nicht zweimal leisten.

Antwort

Aufgrund der Pandemie kann nach der SARS-CoV-2-AMVersVO eine vorrätige Packung abgegeben werden, solange die verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wird.

1 Abs. 3

„[...] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:

  1. die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl,
  2. die Packungsanzahl,
  3. die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen, soweit die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
  4. die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.

Im Fall der Verschreibung von Substitutionsmitteln nach § 5 Absatz 6 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung findet Satz 4 Nummer 1, 2 und 4 keine Anwendung. […]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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