DAP Lexikon
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Wirkstoffverordnung
Verordnet ein Arzt nur unter Angabe eines Wirkstoffnamens, der Wirkstärke, der Darreichungsform sowie der Menge und gibt keinen Hersteller oder Produktnamen an, handelt es sich um eine reine Wirkstoffverordnung. Die Apotheke hat in diesem Fall keine freie Auswahl unter allen zur Verfügung stehenden Produkten, sondern muss in erster Linie einen Rabattartikel abgeben.