DAP Lexikon
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Transfusionsgesetz
Das Transfusionsgesetz (TFG) ist ein seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland gültiger Gesetzestext, der sämtliche Belange einer Blutspende, der Gewinnung von Blutprodukten und Blutbestandteilen sowie der Therapie mittels Bluttransfusion regelt. Wichtigstes Anliegen ist dabei der Schutz aller Beteiligten vor gesundheitlichen Gefahren durch Infektionen (z. B. HIV, Hepatitis).
Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt vor, dass der Erwerb und die Abgabe von Blutzubereitungen zum Zwecke der Rückverfolgung zu dokumentieren sind. Aufgeschrieben werden müssen die Bezeichnung des Arzneimittels, die Chargennummer, das Datum des Erwerbs und der Abgabe, Name und Anschrift des verschreibenden Arztes sowie Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten, Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes (§ 17 Abs. 6a ApBetrO). Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden (§ 22 Abs. 4 ApBetrO).
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde eine weitere Meldeverpflichtung mit Geltung zum 16.08.2019 eingeführt. Demnach müssen dem verschreibenden Arzt von der Apotheke folgende Angaben auf elektronischem oder schriftlichem Wege gemeldet werden: Bezeichnung des Arzneimittels, Chargenbezeichnung und Menge des Arzneimittels, Datum der Abgabe und Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten.